Mandatsverhältnis zwischen Anwalt und Klient
Rechtlich ist das Verhältnis zwischen dem Anwalt und seinem Klienten ein Auftrag im Sinne von Art. 394 ff. OR (Mandat). Oberste Pflicht des Anwalts ist der pflichtbewusste Einsatz für den Klienten. Ein bestimmter Erfolg kann nicht garantiert werden.